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Firmengründung in Mexiko: Darauf kommt es an

Da in Mexiko Investitionsfreiheit gilt, ist die Firmengründung in Mexiko relativ einfach. Allerdings gibt es für ausländische Investoren einige Einschränkungen in Bezug auf die Firmengründung in Mexiko. Dementsprechend dürfen Firmen in bestimmten Bereichen wie Energie, Post und Münzprägung nicht gegründet werden. Eine beschränkte Beteiligung von ausländischen Investoren ist zum Beispiel bei Versicherungen, Rundfunk und Personenbeförderung möglich.

Wenn Sie eine Firmengründung in Mexiko anstreben, bekommen Sie nicht viele Hürden in den Weg gelegt. Vieles ist sogar wesentlich einfacher als in Deutschland, wenn es um die Höhe des Grundkapitals geht. Jedoch gibt es auch in Mexiko bürokratische Hürden, die Sie unbedingt beachten müssen.

Gregor Vorderwülbecke (BA, MBA) ist Finanz- und Business-Development-Experte. Der gebürtige Gütersloher blickt auf Erfahrung von mehr als zehn Jahren in der Region zurück. Neben dem Geschäftsaufbau deutscher Unternehmen in Panama ist er für die InterGest in Mexiko zuständig.

Drei Schritte zur Firmengründung in Mexiko

Sie wollen eine formelle Firmengründung in Mexiko durchführen? Halten Sie die folgenden drei Schritt ein, dann steht der Gründung Ihrer Firma nichts mehr im Wege. Die Vorbereitung einer Firmengründung in Mexiko ist besonders wichtig. Im ersten Schritt muss also der gewünschte Firmenname inklusive einer Alternative angegeben werden. Der Name der Firma muss autorisiert werden. Zudem muss das Formblatt der Unternehmensgründung bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

Im zweiten Schritt sind für die Firmengründung in Mexiko ein mexikanischer Notar und ein Satzungsvorschlag in spanischer und in deutscher Sprache notwendig. Ebenso ist die Einreichung der entsprechenden Vollmachten von gesetzlichen Vertretern, des Handelsregisterauszuges des jeweiligen Landes und der Ausweiskopien der gründenden Vertreter ein Muss für die Firmengründung. Nachdem Sie alles eingereicht haben, kann nun der Eintrag ins Handelsregister erfolgen. Außerdem wird im dritten Schritt die Steuernummer vergeben.

Zudem wird die Anmeldung zur Sozialversicherung, Lohnsteuer und für die elektronische Unterschrift beantragt. Im letzten Schritt erfolgt die Eröffnung eines Kontos. Im Großen und Ganzen dauert die Firmengründung in Mexiko zwei bis drei Monate.

Die Herausforderungen einer Firmengründung in Mexiko

Bei der Firmengründung in Mexiko können einige Hürden die Gründung enorm erschweren. Besonders die Steuernummer verursacht oftmals einige Probleme. Um die Steuernummer zu erhalten, muss nämlich ein Mietvertrag in spanischer Sprache vorliegen. Damit Sie allerdings einen Mietvertrag bekommen, müssen Sie ein mexikanisches Konto eröffnen. Da man ein mexikanisches Konto lediglich mit einer Steuernummer eröffnen kann, entsteht ein verwirrender Teufelskreis.

Eine Firmengründung in Mexiko läuft demnach genauso bürokratisch ab und ist manchmal komplizierter, als man denkt. Stellen Sie sich also darauf ein, dass einige Dinge in Mexiko anders laufen und für Ausländer nicht immer einfach zu verstehen sind.

Firmengründung in Mexiko

Immer mehr Firmen planen eine Gründung in Mexiko. Auch deutsche Firmen tendieren immer mehr dazu, einen neuen Markt in Mexiko aufzubauen. Mexikos lokale Anreize, die geschäftige Wirtschaft und die optimale geografische Lage machen es zu einem vielversprechenden Land für Expansionen. InterGest begleitet Sie auf Ihrem Weg ins Ausland als Dienstleister und Lotse, damit Sie Ihren Erfolg in anderen Ländern weiter ausbauen können.

Wo finden Sie Intergest Mexico?
InterGest Mexico bietet seine Services für die gesamte mexikanische Republik an. Mit Büros in Puebla, nur eine Autostunde von Mexiko-Stadt entfernt, befinden wir uns am Puls der Zeit der mexikanischen Wirtschaft. Weitere Informationen finden Sie im Länderflyer.

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