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InterGest South Africa ist Beratungsunternehmen für „Beratungsgutscheine Afrika“

Förderung externer Beratungsdienstleistungen für KMU – 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

InterGest South Africa ist als offizielles Beratungsunternehmen des Förderprogramms „Beratungsgutscheine Afrika“ gelistet. Dabei handelt es sich eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finanzierte Initiative. Die Beratungsgutscheine Afrika ermöglichen KMUs mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland eine bedarfsorientierte Beratung zu ihrem wirtschaftlichen Vorhaben in Afrika, durch BAFA-gelistete Beratungsunternehmen. Die Förderung bezieht sich auf externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von wirtschaftlichen Vorhaben in afrikanischen Zielmärkten. 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben werden durch die Gutscheine gefördert.

Ziele der Beratungsgutscheine

  • Markteintritt von Unternehmen in Afrika erleichtern
  • Unternehmen helfen, mögliche wirtschaftliche Risiken richtig zu bewerten
  • Wettbewerbsfähigkeit der Beratungsunternehmen steigern
  • Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen in Afrika und Europa


Mögliche Beratungsthemen:

  • Bestimmte Branchen/Sektoren (branchenspezifische Beratung zu wirtschaftlichem Vorhaben/Investitionsvorhaben)
  • Afrikanische Zielmärkte (länderspezifische Beratung zu wirtschaftlichem Vorhaben/ Investitionsvorhaben)
  • Rechtliche Fragen & Rahmenbedingungen bezüglich des Außenhandels/Auslandsinvestitionen
  • Untersuchungen zur wirtschaftlichen Durchführbarkeit & Finanzierung des Vorhabens


Qualifikationskriterien für interessierte Unternehmen:

  • Rechtlich selbstständige KMUs (< 500 Angestellte, < € 50 Mio. Jahresumsatz) der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Handwerks, mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und Interesse am Markteintritt in Afrika
  • Mittelständische Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und inklusive verbundener Unternehmen weniger als 500 Angestellten, weniger als € 50 Mio. Jahresumsatz und Interesse am Markteintritt in Afrika.


Förderungsbetrag

  • 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben werden durch die Gutscheine gefördert
  • Maximal 15 Beratertage pro Beratung
  • Je nach Anliegen, maximal € 1.200 netto pro Beratertag
  • Ein Beratertag umfasst mindestens 8 Stunden – Vor- und Nachbereitung, Reiseaufwand, Nebenkosten sind im Tagessatz enthalten
  • Höchstens 3 Beratungsgutscheine pro Jahr von maximal € 13.500 pro Gutschein (Maximal € 40.500 im Jahr)
  • Ein Beratungsgutschein kann nur Tätigkeiten der gleichen Kategorie kombinieren


Mehr Informationen zu den Beratungsgutscheinen Afrika unter www.intergest.co.za/bafa.

Sie haben Fragen zu den Beratungsgutscheinen oder interessieren sich für einen Markteintritt in Süd-Afrika für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung? Melden Sie sich gerne bei InterGest South Africa: www.intergest.com/firmengruendung-suedafrika/

Hintergrund: Link zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Auslandsmarkterschliessung/Beratungsgutscheine_Afrika/beratungsgutscheine_afrika_node.html

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