NEWS
RUND UM 
INTERGEST

InterGest Austria

Lichtblicke und Ausblicke in der Corona-Krise

An der Krise wird die Wirtschaft länger laborieren. Aber wie das Wort Krise im eigentlichen Sinn Scheideweg bedeutet, also zugleich Belastung und Chance, dürfen wir auch auf die positiven Auswirkungen gespannt sein. Auch wenn es momentan schwere Zeiten für uns alle sind, darf man das Gute nicht aus den Augen verlieren.

Innovationen durch die Corona-Krise

Schon jetzt hat die Corona-Krise zu Innovationen geführt. Gleich 61 Prozent der befragten Unternehmen* in Österreich berichten von einem Digitalisierungsschub und 53 Prozent betrachten Home-Office sowie flexible Arbeitszeiten als wichtige Chance. 40 Prozent sehen die Krise als Anstoß etwa zu Verschlankungen betrieblicher Abläufe, mehr als ein Viertel erschließt bereits neue Geschäftsfelder. Auch hierbei unterstützt InterGest Austria tatkräftig – sei es bei Änderungen der Gesellschaftsform, Umwandlung auf Online-Verkäufe oder Förderungen zur Telearbeit.

* publizierte Studie von Leitbetriebe Austria

Wir machen weiter" - Die Standortinitiative

Parallel zur Kampagne der Bundesregierung zur Reduktion der Ausbreitung des Corona-Virus und zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken fördert die Standortkampagne der Bundesregierung „Wir machen weiter!" die möglichst rasche wirtschaftliche Gesundung Österreichs. Für ausländische Firmen und besonders solchen aus dem deutschsprachigen Raum soll der Standort Österreich weiterhin als Hub dienen und seine Vorzüge schmackhaft gemacht werden. Um die Ansiedelung zu erleichtern, werden derzeit bestimmte Förderungen beratschlagt. InterGest Austria unterstützt auch weiterhin tatkräftig ausländische Firmen und bietet die komplette Dienstleistungspalette zur Gründung von ausländischen Niederlassungen.

Wir sehen wir die nähere Zukunft der InterGest Austria?

Plötzlich keine direkten Kundenkontakte mehr zu haben, ist die eine Sache. Doch auch weiterhin betreuen wir unsere Klienten in dieser Krise tatkräftig – wir waren schon immer digital sehr gut vernetzt und aufgestellt. Remotezugänge, Home-Office, Zoom & Skype Meetings sind bei uns schon länger Standard. Wir schaffen das – denn gerade in einer Krise sind Beratungsleistungen besonders wichtig.

Folgende Services bieten wir für unsere Leistungen an

Steuerliche Sonderregelungen betreffend Coronavirus

Maßnahmen des Bundesministeriums für Finanzen:

  • Herabsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für 2020 (bis auf 0 Euro)

  • Nicht-Festsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für 2020

  • Zahlungserleichterungen (Stundung oder Ratenzahlung): Der Zeitpunkt der Entrichtung von Abgaben kann bis 30.09 2020 hinausgeschoben werden (Stundung) oder es kann die Entrichtung in Raten bis 30.09.2020 beantragt werden.

  • Abstandnahme von der Festsetzung von Nachforderungszinsen

Kreditgarantie der Republik Österreich

Umfang und Höhe

Für Kredite gibt es Bundesgarantien in Höhe von 90 % des Kreditvolumens. Die Obergrenze dafür sind maximal 3 Monatsumsätze oder höchstens 120 Mio. Euro (diese kann nur in begründeten Ausnahmefällen erhöht werden). Es kommt ein Kreditzinssatz von höchstens 1% zur Anwendung. Zusätzlich werden Garantieentgelte entsprechend dem EU-beihilferechtlichen Rahmen zwischen 0,25% und 2% verrechnet (abhängig von der Größe des Unternehmens und der Laufzeit der Garantie).

Die Laufzeit beträgt maximal 5 Jahre und kann um bis zu 5 Jahre verlängert werden.

Voraussetzungen

Der Standort und die Geschäftstätigkeit des Kreditnehmers müssen in Österreich sein und es muss ein Liquiditätsbedarf für den heimischen Standort bestehen.

Zuschüsse zur Deckung von Fixkosten

Zusätzlich zu Garantien können von der Corona-Krise besonders betroffene Unternehmen einen Fixkostenzuschuss beantragen (u.a. für Geschäftsraummieten, Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, betriebsnotwendige vertragliche Zahlungsverpflichtungen wie Leasingraten, Lizenzkosten, Zahlungen für Strom, Gas, Telekommunikation, sowie Aufwendungen für verderbliche bzw. saisonale Waren, deren Wert infolge der Krise um mindestens 50 % gesunken ist).

Umfang und Höhe des Zuschusses

Der steuerfreie und nicht rückzahlbare Bundeszuschuss ist gestaffelt und abhängig vom Umsatzentgang des Unternehmens im Zeitraum der Corona-Krise (zwischen 15.03.2020 bis zu ihrem Ende):

  • 40 - 60 % Ausfall: 25 % Ersatzleistung

  • 60 - 80 % Ausfall: 50 % Ersatzleistung

  • 80 - 100 % Ausfall: 75 % Ersatzleistung

Der Fixkostenzuschuss ist pro Unternehmen auf maximal 90 Mio. Euro beschränkt.

Quelle: investinaustria

LOKAL DENKEN UND HANDELN,
um als LOKALER ANBIETER
ANGESEHEN ZU WERDEN