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Erstaunlich Digital: Elektronische Rechnungsstellung in Mexiko

„Wer glaubt, dass man in Mexiko digitale Entwicklungsschritte verpasst hat, irrt sich gewaltig“, sagt Gregor Vorderwülbecke, Geschäftsführer der InterGest Mexico. Bestes Beispiel dafür ist die elektronische Rechnungsstellung, die schon 2011 für bestimmte Branchen eingeführt wurde und seit 2014 für alle Unternehmen verbindlich gilt, die in Mexiko wirtschaftlich tätig sind. Rechnungen in Papierform sind nicht gültig.

  

„Die Besonderheit dabei ist: Jede Ausgangsrechnung geht zuerst zum Finanzamt und nicht zum Kunden“, berichtet Gregor Vorderwülbecke. „Über eine Schnittstelle wird die Rechnung an die Behörden gesendet. Das Finanzamt prüft und bestätigt idealerweise die Rechnung. Dies geschieht durch die Zusendung einer XML-Datei und einer PDF-Datei. Die PDF-Datei ist zur Ansicht, die XML-Datei ist die steuerlich gültige Version. Ein Code, der vom Finanzamt generiert und übermittelt wird, hilft zudem bei der Identifikation im weiteren Rechnungsvorgang.“

Nahezu alle Finanzvorgänge in Mexiko sind digitalisiert

Die Schnittstelle der mexikanischen Finanzbehörde nennt sich „Comprobante Fiscal Digital por Internet“, kurz: CFDI. Bis Ende vergangenen Jahres galt hier die Version 3.3. Zu Beginn des Jahres 2022 wurde die Version 4.0. eingeführt – mit maßgeblichen Konsequenzen für die Unternehmen, wie Gregor Vorderwülbecke erklärt: „Die Firmen müssen ihre Finanzbuchhaltungs-Programme und ERP-Systeme auf die neue Version anpassen. Dafür haben sie ein paar Monate Zeit, in denen beide Versionen 3.3. und 4.0. noch parallel genutzt werden können. Die Umstellung gilt nicht nur für Ausgangsrechnungen, sondern auch für weitere Vorgänge der Finanzbuchhaltung. Dazu gehört das Payment Complement, also die Benachrichtigung des Unternehmens an das Finanzamt, von welchem Kunden eine Zahlung auf welches CFDI-Dokument hin überwiesen wurde.“

Innerhalb des Vorgangs „Contabilidad Electrónica" (Digital Accounting) wird zudem der Kontenplan an die Finanzbehörde übermittelt, damit Kontenbewegungen analysiert werden können. Auch die Stornierung einer Rechnung bedarf einer Genehmigung des Finanzamts. Der Grund für die Stornierung wird dabei angegeben und nach einer bestimmten Zeit muss der Kunde die Stornierung über das Portal der Behörde akzeptieren. Gutschriften müssen unter Angabe des CFDI-Dokuments auf Basis der Ausgangsrechnung erstellt und vom Amt genehmigt werden. Im Zuge der Umstellung auf CFDI 4.0. gibt es hier generell strengere Vorgaben.

Aber warum sind die Auflagen des mexikanischen Steuersystems derart streng bzw. fortschrittlich – je nach Sichtweise?
„Das liegt an der Geschichte und wirtschaftlichen Entwicklung Mexikos“, erklärt Vorderwülbecke. „Durch den ‚transparenten’ Steuerzahler sollen Steuerhinterziehung, Gaps, Inflation und Geldwäsche aktiv verhindert werden. Deswegen haben sich die Finanzbehörden heute eher zu IT-Spezialisten gewandelt.“

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Hintergrund InterGest Mexiko: Gregor Vorderwülbecke (BA, MBA) ist Finanz- und Business-Development-Experte. Der gebürtige Gütersloher blickt auf Erfahrung von mehr als zehn Jahren in der Region zurück. Er leitet seit 2017 InterGest Mexico und bietet Services für die gesamte mexikanische Republik an. Mit Büros in Puebla, südlich von Mexiko-Stadt, und in weiteren wichtigen, industriellen Städten ist InterGest Mexico am Puls der Zeit der mexikanischen Wirtschaft.
Mehr Infos unter: www.intergest.com/firmengruendung-mexiko

 

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