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AUS ERSTER HAND: Das Wichtigste aus Recht, Steuern und Wirtschaft im Februar 2025

Wie geht das mit der Gewinnverwendung?

Die Gewinnverwendung einer AG geht nach einem bestimmten Schema:

  1. Zuweisung an die gesetzlichen Reserven: 5% des Jahresgewinns müssen in die gesetzliche Reserve eingezahlt werden, bis diese 50% des einbezahlten Aktienkapitals erreicht hat.
  2. Dividenden-Ausschüttung an die Aktionäre: Nach der Zuweisung an die gesetzlichen Reserven kann ein Teil des Gewinns als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Die Dividendenhöhe wird von der Generalversammlung beschlossen, die Aktionäre stimmen darüber ab, basierend auf einem Vorschlag des Verwaltungsrates.
  3. Freiwillige Reserven: Das Unternehmen kann zusätzlich freiwillige Reserven bilden, um finanzielle Stabilität zu gewährleisten oder für zukünftige Investitionen.
  4. Rückbehaltung von Gewinnen: Ein Teil des Gewinns kann im Unternehmen verbleiben, um das Eigenkapital zu stärken oder zukünftige Projekte zu finanzieren.

 

Veröffentlichung im Amtsblatt gilt als Zustellung

Gibt ein Steuerpflichtiger keine Zustelladresse in der Schweiz an oder bestimmt er keinen Vertreter, so können ihm Verfügungen und Entscheide durch Veröffentlichung im Amtsblatt zugestellt werden. Als «zugestellt» gilt dann der Tag der Veröffentlichung. (Quelle: BGE 9C_651/2024 vom 17.12.2024)

 

    Ferienwohnung im Ausland und die Schweizer Steuern: Eine kurze Übersicht

    Eine Ferienimmobilien wird in der Schweiz nicht besteuert. Das Land, in dem sich die Immobilie befindet, erhebt die Steuern darauf. Die Gründe, warum Ferienimmobilien in der Steuererklärung anzugeben sind:

    • Steuerprogression: In der Schweiz wird das Einkommen progressiv besteuert. Das bedeutet, je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Der Wert der ausländischen Ferienwohnung und der daraus erzielte Ertrag (Eigenmietwert) wird zur Berechnung des weltweiten Einkommens hinzugezogen, auch wenn dafür keine Steuern in der Schweiz zu zahlen sind.
    • Vermögenssteuer: Der Wert der Ferienimmobilie wird auch für die Vermögenssteuer berücksichtigt.

    Was bedeutet das konkret?

    • Eigenmietwert: Selbst wenn die Ferienwohnung für sich selbst genutzt wird, muss ein fiktiver Mietwert, ein Eigenmietwert, angeben werden. Als Eigenmietwert kann die Miete eines vergleichbaren Objekts zugezogen werden. Ansonsten muss der Eigenmietwert vom Vermögenssteuerwert abgeleitet werden: 4.25 Prozent des Steuerwerts. Der Eigenmietwert wird dem Einkommen zugerechnet.
    • Abzugsfähigkeit von Kosten: Kosten wie Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten oder Abschreibungen können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.

     

    Vorsorgeausweise auch elektronisch erlaubt

    Kann eine Vorsorgeeinrichtung sicherstellen, dass alle Informationen auf dem Versicherungsausweis auch auf einem Portal abrufbar sind, so kann auf einen Postversand verzichtet werden. Die versicherte Person hat das Recht, auf Verlangen einen physischen Vorsorgeausweis zu erhalten.

     

    Unterschied zwischen «Subjektsteuern» und «Objektsteuern»

    In der Schweiz unterscheidet man zwischen Subjektsteuern und Objektsteuern:

    Subjektsteuern: Diese Steuern berücksichtigen die persönlichen Verhältnisse einer Person, wie Einkommen, Vermögen oder familiäre Situation. Sie sind auf die Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers abgestimmt. Beispiel: Einkommenssteuer, Vermögenssteuer

    Objektsteuern: Diese Steuern beziehen sich auf einen bestimmten Gegenstand (Objekt) und berücksichtigen die persönliche Situation des Steuerzahlers nicht. Beispiel: Mehrwertsteuer, Grundstückgewinnsteuer, Erbschaftssteuer

    Kurz gesagt: Subjektsteuern schauen auf die Person und ihre finanzielle Lage, während Objektsteuern nur das zu besteuernde Objekt (z.B. Kauf, Gewinn oder Besitz) im Blick haben.

     

    Schnellere Rückforderung der Verrechnungssteuer

    Unternehmen können ihr Verrechnungssteuer-Guthaben mit dem Formular 25 bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zurückfordern. Dies ist erst ab Ende des Kalenderjahres möglich. Übersteigt das Guthaben jedoch CHF 4'000, kann bereits im laufenden Jahr eine Abschlagszahlung mit Formular 21 beantragt werden.  

    Das kann sinnvoll sein, da die Steuerverwaltung auf Verrechnungssteuer-Guthaben keine Zinsen zahlt. Eine frühzeitige Rückforderung kann ausserdem die Liquidität eines Unternehmens kurz- bis mittelfristig verbessern.  

    Wichtig: Der Anspruch auf Rückerstattung verfällt, wenn der Antrag nicht innerhalb von drei Jahren gestellt wird.

     


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