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AUS ERSTER HAND: Das Wichtigste aus Recht, Steuern und Wirtschaft im August 2024

Betreuungs-Entschädigung bei Bezügern von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Die Kosten für Pflege und Betreuung durch Familienangehörige werden nur erstattet, wenn diese Familienangehörigen nicht in die Berechnung der Ergänzungsleistungen einbezogen sind. Auch müssen die betreuenden Angehörigen eine erhebliche Erwerbseinbusse haben.

Das Bundesgericht entschied, dass der Höchstbetrag der Entschädigung von CHF 90'000 pro Jahr etwa 338 Arbeitstagen entspricht. Diese maximale Entschädigung kann beansprucht werden, wenn die berechtigte Person vollzeitlich unterstützt wird. Die Ausbildung des pflegenden Familienangehörigen spielt keine Rolle; die Entschädigung erfolgt immer zum gleichen Satz. (Quelle: BGE 8C_572/2003 vom 8.5.2024)

 

Mitarbeiter postet an einem Konzert während er krankgeschrieben ist - was tun?

Immer wieder werden «Schlaumeier» erwischt, die sich krankmelden und dann auf Social Media Fotos von sich bei Freizeitaktivitäten wie zum Beispiel einem Konzertbesuch veröffentlichen.

Für den Arbeitgeber gilt in einem solchen Fall Folgendes:

  • Ein Post auf Social Media allein gilt noch nicht als Vertragsverletzung. Social-Media-Kanäle sind keine zuverlässigen Quellen für eine Vertragsverletzung.
  • Der Mitarbeitende muss zur Stellungnahme aufgeboten werden und die Möglichkeit haben, sich zu erklären.
  • Der Grund der Krankschreibung ist relevant für das weitere Vorgehen: Liegt eine Grippe vor, ist der Konzertbesuch kritisch, bei einem Beinbruch hingegen nicht.
  • Ein einmaliges Fehlen ist anders zu beurteilen als eine mehrtägige Abwesenheit.
  • Die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeitenden sind stets zu wahren.

Fazit: Nur aufgrund eines Social Media Posts aus dem Privatleben des Mitarbeitenden kann der Arbeitgeber keine arbeitsrechtlichen Sanktionen einleiten.  Er muss den Sachverhalt genau prüfen und klären, ob eine schwerwiegende Vertragsverletzung vorliegt. Erst dann sind Konsequenzen möglich.

 

Überlassung eines Liegenschaftsteils zur unentgeltlichen Nutzung gilt als Eigennutzung

Wird bei einer Trennung oder Scheidung eine Liegenschaft oder ein Liegenschaftsteil dem empfangenden Ehegatten unentgeltlich zur Nutzung überlassen, ist dies steuerrechtlich weiterhin eine Eigennutzung. Der Ehepartner, der das Grundstück überlässt, muss den Eigenmietwert des überlassenen Teils weiterhin vollständig versteuern.

Die unentgeltliche Überlassung der Liegenschaft gilt steuerrechtlich als Unterhaltsbeitrag. Der Leistende kann diesen Betrag mit den anderen Alimenten zum Abzug bringen, der Empfangende muss den entsprechenden Betrag versteuern.

 

Was ist ein Earn-Out?

Ein "Earn-Out" bezieht sich auf eine vertragliche Vereinbarung im Rahmen von Unternehmenskäufen oder Fusionen. Es handelt sich dabei um eine Regelung, bei der ein Teil des Kaufpreises für ein Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt und unter bestimmten Bedingungen gezahlt wird. Diese Bedingungen beziehen sich oft auf die finanzielle Leistung des erworbenen Unternehmens nach dem Abschluss der Transaktion.

Hier sind die grundlegenden Schritte und Merkmale eines Earn-Outs:

  1. Vertragliche Vereinbarung: Beim Verkauf eines Unternehmens wird ein Vertrag aufgesetzt, der die Bedingungen des Earn-Outs festlegt. Dieser umfasst typischerweise die Dauer des Earn-Out-Zeitraums, die zu erreichenden Leistungsziele und die Höhe der zusätzlichen Zahlungen.
  2. Leistungsziele: Der Earn-Out-Mechanismus beinhaltet in der Regel bestimmte Leistungsziele, die das erworbene Unternehmen nach dem Abschluss der Transaktion erreichen muss. Diese Ziele können finanzieller Natur sein, wie Umsatz- oder Gewinnziele, oder auch operative Ziele.
  3. Zusätzliche Zahlungen: Wenn das erworbene Unternehmen die festgelegten Ziele erreicht, werden zusätzliche Zahlungen, über den ursprünglichen Kaufpreis hinaus, an die Verkäufer geleistet.
  4. Dauer des Earn-Outs: Der Zeitrahmen für das Earn-Out kann variieren, üblicherweise beträgt er jedoch ein bis mehrere Jahre. Dies hängt von den spezifischen Umständen der Transaktion und der Branche ab.

Earn-Outs werden oft genutzt, wenn der genaue Wert eines Unternehmens schwer vorherzusagen ist oder wenn Käufer und Verkäufer unterschiedliche Einschätzungen über die zukünftige Leistung des Unternehmens haben. Diese Vereinbarung ermöglicht es, das Risiko zwischen Käufer und Verkäufer zu teilen und schafft Anreize für die Mitarbeitenden des erworbenen Unternehmens, weiterhin erfolgreich zu arbeiten, um die vereinbarten Ziele zu erreichen.

 

Die steuerliche Abgrenzung von privatem gegenüber geschäftlichem Anlagevermögen

Fahrzeuge, Maschinen, Handys oder Notebooks können sowohl privat als auch geschäftlich genutzt werden. Bei gemischter Nutzung wird die sogenannte Präponderanzmethode angewendet. Diese Methode legt fest, ob der Gegenstand ganz dem Geschäfts- oder Privatvermögen zugeordnet wird, basierend darauf, wie er überwiegend genutzt wird, d.h. mehr als 50%. Eine Aufteilung in beide Kategorien ist nicht möglich.

In der Praxis ist diese Zuordnung oft schwierig und wird im Einzelfall entschieden. Kriterien für die Zuteilung sind neben der Präponderanzmethode u.a.:

  • Nachweis der Nutzung: Für Fahrzeuge und ähnliche Vermögenswerte können Fahrtenbücher oder andere Aufzeichnungen zur Nutzung verlangt werden. Auch typische Nutzungsmuster dienen als Nachweis.
  • Der Zweck, für den der Vermögenswert angeschafft wurde, und die Art, wie er verwendet wird, sind wichtige Kriterien.
  • Eine ordnungsgemässe Buchführung und Dokumentation der Nutzung ist notwendig, um die Zuordnung zu belegen. Dabei können Rechnungen, Verträge und andere Unterlagen können als Nachweis dienen.
  • Es muss eine klare Trennung zwischen geschäftlichen und privaten Aktivitäten bestehen.
  • Die steuerlichen Regelungen können je nach Kanton variieren.

Diese Kriterien helfen Unternehmen und Privatpersonen, ihre Vermögenswerte korrekt zuzuordnen und die entsprechenden steuerlichen Vorteile zu nutzen.

 

Rückstellungen für Ersatzbeschaffungen sind erlaubt

Rückstellungen für Ersatzbeschaffungen sind finanzielle Reserven, die Unternehmen bilden können, um zukünftige Investitionen in den Ersatz von Anlagen und Maschinen zu finanzieren. Diese Rückstellungen dienen dazu, die Steuerlast in den Jahren zu verteilen, in denen hohe Ausgaben für notwendige Ersatzbeschaffungen anfallen. Unternehmen können so Gewinne steuermindernd zurücklegen und sind besser vorbereitet, wenn teure Erneuerungen anstehen. Erfolgt die Ersatzbeschaffung nicht im aktuellen Geschäftsjahr, ist eine Ersatzbeschaffungs-Rückstellung in entsprechender Höhe zu bilden.

Die Ersatzbeschaffung hat in der Regel innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren zu erfolgen. Längere Fristen sind in Einzelfällen möglich, wenn Steuerpflichtige Umstände nachweisen, welche nicht durch sie zu verantworten sind. Andernfalls ist die Rückstellung erfolgswirksam aufzulösen.

 

Einzahlung in Pensionskasse bis kurz vor Kapitalbezug ist möglich

Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob ein Einkauf in die berufliche Vorsorge nach einer Scheidung steuerlich absetzbar ist, wenn er im Jahr vor dem Teilbezug des Kapitals erfolgt.

Ein Mann wollte nach seiner Scheidung seine Vorsorgelücke schliessen. Dazu verteilte er die Lücke auf die Jahre bis zu seinem Rentenalter und leistete jährlich entsprechende Einkäufe in die berufliche Vorsorge. Die Steuerverwaltung argumentierte, dass der letzte Einkauf eine Steuerumgehung darstellt, weil er kurz vor dem Kapitalbezug erfolgte.

Das Bundesgericht entschied, dass keine Steuerumgehung vorliege und wies die Beschwerde der Steuerverwaltung ab.

Damit ist festgelegt, dass solche Einkäufe zur Schliessung einer Vorsorgelücke nach einer Scheidung, selbst im Jahr vor dem Kapitalbezug, steuerlich absetzbar sind. (Quelle: BGE 9C_526/2023 vom 29.5.2024)

 

 


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