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FAQS FIRMENGRÜNDUNG IM AUSLAND
Was ist eine Betriebsstätte?
Eine Betriebsstätte ist ein rechtlicher Begriff im Steuer- und Unternehmensrecht, der sich auf einen bestimmten physischen Ort bezieht, an dem ein Unternehmen Geschäftsaktivitäten ausübt. Dieser Begriff kann von Land zu Land leicht variieren, aber im Allgemeinen bezieht er sich auf folgende Aspekte:
Physischer Standort: Eine Betriebsstätte kann ein Büro, eine Fabrik, ein Lager, eine Filiale oder ein anderer physischer Ort sein, an dem ein Unternehmen Geschäfte tätigt.
Geschäftstätigkeit: In dieser Betriebsstätte werden typischerweise wesentliche Geschäftstätigkeiten wie Produktion, Verkauf, Marketing oder Verwaltung durchgeführt.
Was muss man über Betriebsstätten wissen?
Betriebsstätten müssen unter verschiedenen rechtlichen und steuerlichen Aspekten betrachtet werden, denn sie unterliegen ihren Einflüssen:
Steuern: Die Existenz einer Betriebsstätte kann erhebliche Auswirkungen auf die Steuerpflicht eines Unternehmens haben. In vielen Ländern müssen Unternehmen, die eine Betriebsstätte haben, dort Steuern zahlen und die örtlichen Steuergesetze einhalten.
Steuervermeidung und -hinterziehung: Eine klare Definition einer Betriebsstätte ist wichtig, um Steuervermeidung und -hinterziehung zu verhindern. Wenn ein Unternehmen Geschäfte im Ausland tätigt, aber keine Betriebsstätte anmeldet, kann dies zu steuerlichen Problemen führen.
Rechtliche Verantwortung: Die Existenz einer Betriebsstätte kann auch die rechtliche Verantwortung eines Unternehmens in Bezug auf Arbeitsrecht, Umweltauflagen und andere gesetzliche Bestimmungen beeinflussen.
Handelsabkommen: In internationalen Handelsabkommen werden häufig Bestimmungen zur Behandlung von Betriebsstätten und deren Besteuerung festgelegt. Daher kann die Definition einer Betriebsstätte die Handelsbeziehungen zwischen Ländern beeinflussen.
Buchführung und Compliance: Unternehmen müssen in der Regel eine Finanzbuchhaltung über ihre Betriebsstätten führen und sicherstellen, dass sie die lokalen Vorschriften und Gesetze einhalten. Dies ist wichtig, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Insgesamt ist eine klare Definition und Identifizierung von Betriebsstätten wichtig, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihre steuerlichen und rechtlichen Verpflichtungen erfüllen und gleichzeitig ihre internationalen Geschäftsaktivitäten effizient und rechtmäßig durchführen können. Es ist ratsam, sich bei Fragen zur Betriebsstätte an Fachleute aus dem Bereich Steuern und Recht zu wenden.
Wer in unterschiedlichen Ländern aktiv ist, benötigt mehr als nur einen Dienstleiter für die Gründung und Verwaltung seiner Auslandsniederlassung. InterGest bietet Ihnen eine flexible und maßgeschneiderte Lösung für das optimale Wachstum Ihres Unternehmens in neuen Zielmärkten – damit Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können.
Stellt InterGest eine Betriebsstätte zur Verfügung, die den Anforderungen des Steuerrechts genügt?
Eine Betriebsstätte als solches zur Verfügung zu stellen ist nicht möglich, aber InterGest stellt die Infrastruktur zur Gründung einer Betriebsstätte zur Verfügung, d.h. wir übernehmen für unsere Klienten sämtliche Gründungsformalitäten, wenn diese eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft im Ausland bzw. weitere Niederlassungen gründen möchten.
Um der zu gründenden ausländischen Betriebsstätte einen guten Start zu ermöglichen, stellen wir unter anderem zur Verfügung:
Personal, das für die Erledigung aller Büroarbeiten neben der Landessprache in der Regel auch Englisch, manchmal auch zusätzlich Deutsch beherrscht
Eine amtlich zugelassene Buchhaltungsorganisation unter der Leitung eines Wirtschaftsprüfers und eines Steuerberaters
Ein erfahrenes Beraterteam für alle Spezialgebiete des internationalen Handels und Verkehrs sowie des Bankwesen
Räumlichkeiten an strategisch wichtigen Standorten der jeweiligen Länder
Umfangreiche Fakturierungs- und Buchhaltungsarbeiten, Verkaufs- und Lagerstatistiken, Margen-Kalkulationen, Vertreter- und Lohnabrechnungen
Bedeutet die Gründung einer Gesellschaft im Ausland, dass ich ein Büro anmieten und Mitarbeiter einstellen muss?
Die Gründung einer Gesellschaft im Ausland erfordert nicht zwangsläufig, dass Sie ein Büro anmieten und Mitarbeiter einstellen müssen. Die spezifischen Anforderungen hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich Ihrer Geschäftsziele, der Art Ihrer Tätigkeit und den Gesetzen und Vorschriften des Ziellandes. Hier sind einige wichtige Überlegungen:
Art des Geschäfts: Wenn Ihre Geschäftstätigkeit stark von physischer Präsenz abhängt, z.B. wenn Sie ein Einzelhandelsgeschäft betreiben, kann es notwendig sein, ein Büro oder einen Laden zu eröffnen. Bei reinen Online-Geschäften ist dies möglicherweise nicht erforderlich.
Gesellschaftsstruktur: Die Wahl der Gesellschaftsstruktur kann die Anforderungen an eine Gesellschaft im Ausland beeinflussen. Zum Beispiel erfordern einige Länder, dass bestimmte Arten von Gesellschaften (z.B. Tochtergesellschaften) eine physische Präsenz vor Ort haben.
Lokale Gesetze und Vorschriften: Unterschiedliche Länder haben unterschiedliche Gesetze und Vorschriften, die die Anmietung von Büroflächen und die Beschäftigung von Mitarbeitern regeln. Es ist wichtig, die lokalen Vorschriften zu verstehen.
Geschäftsumfang: Wenn Sie nur begrenzte Aktivitäten im Ausland planen, kann es ausreichen, einen Vertreter oder Agenten zu ernennen, der Ihre Interessen vor Ort vertritt, anstatt ein eigenes Büro zu eröffnen.
Steuerliche Überlegungen: Die Steuervorschriften können sich je nach Geschäftsmodell und Präsenz im Ausland erheblich unterscheiden. Einige Länder haben Doppelbesteuerungsabkommen, die die Besteuerung regeln.
Mitarbeiter: Die Einstellung von Mitarbeitern im Ausland kann zusätzliche Verpflichtungen hinsichtlich Arbeitsverträgen, Gehaltsabrechnung, Sozialleistungen und Arbeitsrecht mit sich bringen.
Seit 1972 begleitet InterGest Unternehmen auf ihrem Weg ins Ausland als Dienstleister und Lotse, um die Untiefen zwischen Mentalität, Gesetzgebung, Marktstruktur bis hin zur Verwaltung souverän zu meistern. Mit kompetenten InterGest-Partnern in über 50 Ländern von Kanada bis Neuseeland helfen wir unseren Kunden, ausländische Märkte erfolgreich zu erschließen.
Wer kann eine Firma im Ausland gründen?
Die Gründung einer Firma im Ausland kann von verschiedenen Personen und Organisationen durchgeführt werden. Die genauen Anforderungen und Möglichkeiten variieren jedoch je nach Land und Rechtsordnung. Hier sind einige der gängigen Akteure, die in der Regel eine Firma im Ausland gründen können:
Einzelpersonen können in vielen Ländern eine Firma im Ausland gründen. Dies kann für verschiedene Geschäftszwecke wie Handel, Dienstleistungen oder Investitionen erfolgen.
Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform (z. B. Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften), können Tochtergesellschaften oder Niederlassungen im Ausland gründen. Dies ermöglicht es ihnen, in neuen Märkten aktiv zu werden.
Investoren und Unternehmer, die in ein bestimmtes Land expandieren möchten, können eine neue Firma gründen, um ihre Geschäftsaktivitäten in diesem Land zu starten.
Joint Ventures können eine Möglichkeit sein, um einen ausländischen Markt zu erschließen. Durch ein gemeinsames Unternehmen mit lokalen Partnern können Sie von deren Wissen und Ressourcen profitieren.
Start-ups, die internationale Ambitionen haben, können im Ausland gründen, um von spezifischen Marktchancen oder Ressourcen zu profitieren.
Private Equity-Firmen und Investitionsfonds können Tochtergesellschaften gründen, um in ausländische Unternehmen oder Vermögenswerte zu investieren.
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) können im Ausland Zweigstellen oder Niederlassungen gründen, um ihre humanitären oder sozialen Aktivitäten auszudehnen.
Regierungen und staatliche Organisationen können im Ausland Botschaften, Konsulate oder Handelsförderungsstellen eröffnen, um diplomatische Beziehungen aufzubauen, aufrechtzuerhalten und Handelsbeziehungen zu fördern.
Dabei sollten Sie unbedingt beachten, dass die Gründung einer Firma im Ausland mit rechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Anforderungen verbunden sein kann, die von Land zu Land unterschiedlich sind. Daher ist es ratsam, sich vor der Gründung einer Firma im Ausland ausführlich über die lokalen Gesetze und Vorschriften zu informieren und ggf. Beratung in Anspruch zu nehmen.
InterGest bietet als global aufgestellter Dienstleister die gesamte Palette im Bereich der internationalen Unternehmensberatung an. Mit unserer Hilfe gelingt es Ihnen, Ihr Geschäft an die Erfordernisse sich stetig wandelnder Märkte anzupassen.
Welche Vorteile hat eine Firmengründung im Ausland?
Die Gründung eines Unternehmens im Ausland hat mehrere Vorteile, darunter:
Neue Märkte: Durch die Gründung eines Unternehmens im Ausland können Sie neue Märkte erschließen und damit Ihr Geschäft ausweiten, d.h. Ihren Umsatz steigern.
Kosteneinsparungen: Die Gründung eines Unternehmens in einem Land mit niedrigeren Arbeits- und Betriebskosten kann dazu beitragen, Ihre Gesamtkosten zu senken.
Ressourcen: Die Gründung eines Unternehmens im Ausland kann Ihnen Zugriff auf spezialisierte Arbeitskräfte oder Rohstoffe verschaffen, die in Ihrem Heimatland möglicherweise nicht verfügbar oder deutlich teurer sind.
Diversifizierung: Die Gründung eines Unternehmens im Ausland kann dazu beitragen, Ihr Geschäft zu diversifizieren und die Risiken zu verringern, die mit der Abhängigkeit von einem Markt oder einer einzigen Wirtschaft verbunden sind.
Wettbewerbsvorteil: Die Gründung eines Unternehmens in einem anderen Land kann Ihnen einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern verschaffen, die nur auf einem einzigen Markt tätig sind.
Lokale Gesetze und Vorschriften: Die Gründung eines Unternehmens in einem anderen Land kann die Einhaltung lokaler Gesetze und Vorschriften erleichtern, was die Geschäftstätigkeit in diesem Land vereinfachen kann.
Kulturelles Verständnis: Die Gründung eines Unternehmens in einem anderen Land kann Ihnen ein besseres Verständnis der dortigen Kultur vermitteln, was Ihnen helfen kann, gute Beziehungen zu Partnern, Lieferanten und Kunden aufzubauen.
Was sollte man bei einer Firmengründung im Ausland beachten?
Bei der Gründung eines Unternehmens sollten folgende Faktoren beachtet werden:
Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften: Informieren Sie sich über die Gesetze und Vorschriften des Landes, in dem Sie Ihr Unternehmen gründen wollen, und machen Sie sich mit ihnen vertraut. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Unternehmen alle lokalen Gesetze und Vorschriften einhält, einschließlich aller erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und Steuern.
Unternehmensstruktur: Entscheiden Sie sich für eine geeignete Unternehmensstruktur, z. B. eine Tochtergesellschaft, eine Zweigniederlassung oder eine Repräsentanz. Jede Struktur hat ihre eigenen rechtlichen und finanziellen Anforderungen und Auswirkungen.
Besteuerung: Informieren Sie sich über die Steuergesetze und -vorschriften in dem Land, in dem Sie Ihr Unternehmen gründen wollen. Dies hilft Ihnen bei der Planung und Budgetierung von Steuerverbindlichkeiten, die für Ihr Unternehmen anfallen könnten.
Kulturelle Erwägungen: Achten Sie auf die kulturellen Unterschiede, wenn Sie in einem fremden Land geschäftlich aktiv werden. Wenn Sie die lokalen Sitten und Geschäftspraktiken verstehen und respektieren, können Sie Vertrauen schaffen und gute Beziehungen zu Partnern, Lieferanten und Kunden aufbauen.
Sprachbarrieren: Achten Sie darauf, dass Sie sich der möglichen Sprachbarrieren bewusst sind. Es kann hilfreich sein, Muttersprachler oder Einheimische einzustellen oder einen Übersetzer bzw. Sprachexperten hinzuzuziehen, falls erforderlich.
Rechtliche Vertretung: Ziehen Sie in Erwägung, einen Anwalt oder Rechtsberater vor Ort zu engagieren, der sich mit den Gesetzen und Vorschriften des Landes auskennt, in dem Sie Ihr Unternehmen gründen wollen. Er kann Ihnen helfen, alle rechtlichen und behördlichen Fragen zu klären, die sich ergeben könnten.
InterGest schnürt speziell für kleine und mittlere Unternehmen stets aktuelle, kostenwirksame und flexible Leistungspakete für die effiziente Erschließung ausländischer Märkte. Das weitreichende Dienstleistungsangebot und die über Jahrzehnte gewachsene Kompetenz in den jeweiligen Zielländern bilden die optimale Basis für exportierende Unternehmen bei der Gründung und Verwaltung von ausländischen Niederlassungen, Tochtergesellschaften oder beim Direktverkauf.
Mit Büros an über 50 Standorten in der Welt bietet Ihnen InterGest Beratung und Service für die Erschließung ausländischer Märkte an. Das beginnt bei der Gründung und Domizilierung einer Auslandsniederlassung und reicht über die treuhänderische Verwaltung der Buchhaltung, Steuer- und Rechtsberatung bis hin zu Personalabrechnung, Controlling und Reporting. Durch das international aufeinander abgestimmte Netzwerk von Partnern weltweit verfügen wir über umfassende Kenntnisse der kaufmännischen und rechtlichen Gegebenheiten im jeweiligen Land. Die Komplexität internationalen Handels ist unser Tagesgeschäft.
Welche Leistungen bietet die InterGest Worldwide an?
Gründung einer Betriebsstätte, also Niederlassung oder Tochtergesellschaft im Ausland
Unterstützung der ausländischen Betriebsstätte durch versiertes Personal zur Verwaltung, im Bereich der Steuer- und Rechtsberatung sowie bei der Etablierung effizienter IT-Strukturen an Ort und Stelle
Vertriebsaufbau durch Unterstützung bei Suche und Vorauswahl von Geschäftsführern, Handelsvertretern, Agenten und Kommissionären
Rechnungswesen, Controlling und Verwaltung aus einer Hand – egal ob nach IFRS, US-GAAP oder anderen Rechnungslegungsstandards sowie durch erfahrene Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Personalwesen, d.h. Abrechnung (Payroll), Verwaltung, Urlaubsmanagement etc.
Debitorenmanagement/Inkasso in Form eines zentralisierten Ansatzes, der Liquidität sichert und Risiken minimiert
Welche Vorteile hat eine Zusammenarbeit mit InterGest?
Fachliche Beratung und Kompetenz im internationalen Markt seit 1972.
Alle Dienstleistungen aus einer Hand mit individueller Anpassung an die Unternehmensphilosophie.
International erfahrene Partner und Mitarbeiter.
Klare Definition der Verantwortlichkeiten, Zuverlässigkeit und Termintreue.
Partnerschaftliche Arbeitsweise.
In welchen Ländern unterstützt InterGest Unternehmen bei der Firmengründung und Verwaltung?
Die InterGest begann bereits 1980 damit, ein internationales Netzwerk kompetenter Partner mittels eines Franchisesystems aufzubauen, um ihren Klienten professionelle Dienstleistung nach einheitlichen Standards dort anzubieten, wo sie benötigt wird.
Da sich die Liste der InterGest Standorte stets an die Bedürfnisse der Kunden anpasst, befindet sie sich im ständigen Wandel. Folgen Sie daher bitte dem Link https://www.intergest.com/weltweit/, um eine aktuelle Übersicht zu sehen.