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THE ART OF
BEING LOCAL

IN THE USA

Firmengründung in den USA

Mit einer Firmengründung in den USA erschließen sich internationale Unternehmen einen der größten Binnenmärkte der Welt und gewinnen bei amerikanischen Kunden spürbar an Glaubwürdigkeit. InterGest USA begleitet ausländische Unternehmen dabei seit 1997, heute vom Standort Dallas, Texas aus.

Was muss ich über die Firmengründung in den USA wissen?

Für ausländische Unternehmen ist in der Regel eine Corporation (C-Corp) die passende Rechtsform: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, die Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlage. Ein gesetzliches Mindestkapital gibt es nicht; empfehlenswert sind wenigstens 1.000 USD (rund 870 €), um bei Banken und Geschäftspartnern Glaubwürdigkeit zu gewinnen. Die Gründung kostet rund 4.000 USD (etwa 3.500 €) und dauert etwa einen Monat. Der Ablauf umfasst fünf Schritte, von der Wahl des Gründungsstaats bis zum Bankkonto. Persönliches Erscheinen ist nicht nötig.

Sie interessieren sich auch für andere Länder, in denen InterGest vertreten ist? Mehr dazu finden Sie auf unserer Übersichtsseite Firmengründung im Ausland. Dort erwarten Sie eine Vergleichstabelle der gängigsten Rechtsformen sowie regionale Übersichten: beispielsweise zur Firmengründung in Deutschland, Firmengründung in Mexiko, Firmengründung in China oder Firmengründung in Indien.

Eine Übersicht aller Leistungen von InterGest finden Sie auf unserer Leistungsseite.

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C-Corp

Empfohlene Rechtsform für ausländische Unternehmen (Corporation)

0 USD

Kein Mindestkapital erforderlich. Empfohlen: wenigstens 1.000 USD Einlage (rund 870 €)

~ 1 Monat

Dauer der Gründung inklusive Steuernummer (EIN)

~ 0 USD

Gründungskosten (rund 3.500 €)

Ihr Ansprechpartner für die Firmengründung in den USA

Gregor Vorderwülbecke ist Managing Director von InterGest USA (IG North America, Inc.) und seit Oktober 2026 Ihr Ansprechpartner für die Firmengründung in den USA. Zugleich ist er Geschäftsführer von InterGest Mexico und leitet das Büro in Mexiko seit 2017. Wer beide USMCA-Märkte plant, hat damit auf beiden Seiten der Grenze denselben Ansprechpartner.

Aus Mexiko bringt er mit, worauf es auch in den USA ankommt: Er begleitet ausländische Unternehmen durch die lokale Verwaltungs-, Notar- und Bankenpraxis und hält die Verbindung zu Behörden, Banken und der Steuerbehörde. Auf Wunsch übernimmt InterGest eines der Ämter in den Organen der Gesellschaft, damit sie jederzeit handlungsfähig bleibt.

Über das Büro in Dallas, Texas steuert die InterGest USA Gründung, Buchhaltung, Steuern, Lohnabrechnung, Treachury und Reporting, auf Deutsch, Englisch und Spanisch. So hat die Zentrale jederzeit ein klares Bild davon, wo Ihre Tochtergesellschaft steht. Wie diese Zusammenarbeit in der Praxis gelingt, zeigt die Geschichte des schwäbischen Familienunternehmens GLÄSER, das mit InterGest Mexiko neu durchgestartet ist.

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Welche Vorteile bietet die Firmengründung in den USA?

Der wichtigste Grund ist schnell genannt: Die USA sind einer der größten Binnenmärkte der Welt, und wer dort verkauft, wird mit einer eigenen Gesellschaft als Teil des Marktes wahrgenommen. Fünf weitere Punkte kommen hinzu, wobei ihr Gewicht vom Geschäftsmodell abhängt:

  • Glaubwürdigkeit: Eine US-Gesellschaft schafft Vertrauen bei Kunden, Lieferanten und Banken. Für viele Einkäufer ist ein amerikanischer Vertragspartner schlicht Voraussetzung.
  • Zahlungsverkehr: Rechnungen in US-Dollar, ein lokales Geschäftskonto und einfachere Zahlungen zwischen Tochter und Mutterhaus.
  • Lieferkette: Wer lokal einkauft oder produziert, macht sich unabhängiger von Zöllen und Einfuhrabgaben, die sich zuletzt häufig geändert haben. Für reine Dienstleister wiegt der Punkt weniger.
  • Visa-Perspektive: Mit einer US-Tochtergesellschaft lassen sich unter bestimmten Umständen Arbeitsvisa für Mitarbeitende des Mutterhauses beantragen.
  • Freihandelszone: Über das USMCA-Abkommen ist der Zugang zu den Nachbarmärkten Kanada und Mexiko geregelt.

Ehrlicherweise gehört auch das dazu: US-Tochtergesellschaften unterliegen der Doppelbesteuerung: Körperschaftsteuer auf Bundes- und, wo zutreffend, auf Einzelstaatenebene, dazu die Besteuerung der Dividenden.

Welche Rechtsform eignet sich für die Firmengründung in den USA?

Wer eine Firma in den USA gründen möchte, wählt in der Regel eine Corporation, meist als C-Corp. Ihre Aktien werden nicht öffentlich gehandelt, die Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen, und die Gesellschafter können nur bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlage in Anspruch genommen werden. Die Aktionäre bestellen ein Board of Directors; das Board wiederum bestellt die Corporate Officers (President, Treasurer und Secretary), die im täglichen Geschäft handeln. In der Praxis kann ein InterGest-Partner oder eine Vertrauensperson eines der drei Ämter übernehmen, damit die Gesellschaft stets handlungsfähig bleibt.

Daneben kennt das US-Recht weitere Wege: die LLC, eine flexible Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung, die steuerlich transparent behandelt werden kann. US-Start-ups gründen wegen dieser Flexibilitaet gern eine LLC; für ausländische Mutterhäuser ist sie oft komplexer, als es klingt. Eine USA GmbH im deutschen Sinn gibt es nicht; das nächstliegende Pendant ist die LLC. Eine Niederlassung (Branch) kommt ohne eigene Gesellschaft aus, lässt aber das Mutterhaus unmittelbar haften. Ein Joint Venture mit einem US-Partner ist möglich, wenn Markt- oder Vertriebszugang im Vordergrund steht.

Ein gesetzliches Mindestkapital gibt es nicht. Jede Gesellschaft braucht jedoch einen Gründungsstaat und dort einen Zustellungsbevollmächtigten (Registered Agent); welcher Staat passt, ist vor allem eine steuerliche Frage.

 

Rechtsform Haftung Typische Anwendung Eignung für ausländische Investoren
C-Corp (Corporation) Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen Tochtergesellschaft, Produktion, Vertrieb Sehr gut geeignet, Standardempfehlung
LLC (Limited Liability Company) Beschränkt Flexible Struktur, steuerlich transparent möglich Möglich, für ausländische Mutterhäuser steuerlich oft komplex
Niederlassung (Branch) Mutterhaus haftet unmittelbar Unselbständige Präsenz ohne eigene Gesellschaft Nur für Sonderfälle
Joint Venture Je nach Struktur Markteintritt mit US-Partner Möglich, Vertragsgestaltung entscheidend

Vorteil: Die C-Corp gibt dem Mutterhaus volle Kontrolle und eine klare Organstruktur. Sie kann Personal einstellen, Verträge schließen und Eigentum erwerben, ohne dass ein amerikanischer Mitgesellschafter nötig wäre.

Aufgaben: laufende Buchführung, Steuererklärungen auf Bundes- und Staatenebene, Jahresmeldungen und Abgaben des Gründungsstaats.

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Standortwahl und Infrastruktur in den USA

Bei der Firmengründung in den USA fällt die Standortentscheidung doppelt: einmal für den Gründungsstaat, einmal für den Ort des Geschäfts. Beides muss nicht identisch sein. Diese Kriterien sind ausschlaggebend:

  • Gründungsstaat: Viele Gesellschaften werden in Delaware registriert und dort, wo sie tatsächlich tätig sind, zusätzlich als Foreign Corporation angemeldet. InterGest berät bei der Wahl unter steuerlichen Gesichtspunkten.
  • Steuerlast: Neben den 21 % Körperschaftsteuer des Bundes erheben die meisten Bundesstaaten eigene Steuern zwischen 0 und 11,5 %; auch Sales Tax und Ersatzabgaben unterscheiden sich je nach Staat.
  • Märkte und Zeitzonen: Ostküste für Europa-Nähe und Finanzwelt, Westküste für Technologie und Pazifikraum, Texas und der Süden für Industrie und Logistik.
  • Fachkräfte: Verfügbarkeit und Lohnniveau variieren stark zwischen Metropolen und Regionen.
  • Logistik: Häfen, Flughäfen und Interstate-Netz entscheiden, wie schnell Ware zu Kunden und Komponenten ins Werk kommen.

InterGest USA sitzt in Dallas, Texas: zentrale Zeitzone für Termine mit beiden Küsten, der Großflughafen Dallas Fort Worth als eines der wichtigsten Drehkreuze des Landes vor der Tür und kurze Wege in die Industrie- und Technologieregionen des Südens. Wer parallel in Mexiko fertigt oder verkauft, sitzt hier zudem nah am USMCA-Nachbarn.

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InterGest USA: Ihre Lösung für den Markteintritt USA. Gründung, Buchhaltung, Steuern, Gehaltsabrechnung und treuhänderische Verwaltung, kompakt als PDF für die Abstimmung mit Mutterhaus und Entscheidern.

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Welche Schritte umfasst der Ablauf einer Firmengründung in den USA?

Die Firmengründung in den USA ist in fünf Schritten organisiert:

  1. Gründungsstaat wählen: Zuerst wird entschieden, in welchem Bundesstaat die Gesellschaft registriert wird. InterGest berät dazu unter Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte.
  2. Gesellschaft registrieren: InterGest arbeitet mit einem Zustellungsbevollmächtigten (Registered Agent) zusammen, registriert die Gesellschaft im Staat der Wahl und organisiert die Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation).
  3. Satzung aufsetzen: Gemeinsam mit dem Anwalt und in Absprache mit Ihnen entsteht die Satzung (Bylaws); Board of Directors und Officers werden bestellt.
  4. Steuernummer beantragen: InterGest beantragt die Employer Identification Number (EIN) der Gesellschaft beim Finanzamt IRS.
  5. Bankkonto eröffnen: Das Geschäftskonto in den USA eröffnen wir im Namen der Gesellschaft; das dauert etwa zwei Wochen.

Insgesamt dauert die Gründung etwa einen Monat. Persönliches Erscheinen ist nicht nötig; alle Schritte lassen sich aus Deutschland heraus abwickeln.

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Was kostet eine Firmengründung in den USA und wie lange dauert sie?

Für eine Firmengründung in den USA sollten Sie als Richtwert rund 4.000 USD einplanen (etwa 3.500 €); darin stecken unter anderem der Registered Agent, die staatlichen Gebühren des Gründungsstaats, die Satzung und die Beantragung der Steuernummer. Bis die Gesellschaft arbeitsfähig ist, vergeht etwa ein Monat.

 

Position Dauer
Gründungsstaat wählen und Struktur festlegen Wenige Tage
Registrierung und Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation) Wenige Tage bis 2 Wochen
Satzung (Bylaws) und Bestellung der Organe Parallel zur Registrierung
Steuernummer (EIN) beim IRS Je nach Verfahren wenige Tage bis mehrere Wochen
Bankkonto-Eröffnung Ca. 2 Wochen
Gesamt typisch ~ 1 Monat bis zur Arbeitsfähigkeit

Stammkapital: Ein gesetzliches Mindestkapital gibt es nicht. Wir empfehlen, wenigstens 1.000 USD einzuzahlen (rund 870 €), um bei Banken und Geschäftspartnern Glaubwürdigkeit zu gewinnen; besser ist eine Reserve für die Betriebskosten der ersten Monate.

Laufende Steuern: Auf Bundesebene gilt eine Körperschaftsteuer von 21 %. Dazu kommt je nach Bundesstaat eine eigene Körperschaftsteuer zwischen 0 und 11,5 %; einige Staaten verzichten darauf, erheben aber Ersatzabgaben. Eine landesweite Umsatzsteuer gibt es nicht; stattdessen erheben Bundesstaaten und Kommunen eine Sales Tax auf Verkäufe an Endkunden, je nach Standort meist zwischen 0 und rund 10 %. Dividenden an die ausländische Muttergesellschaft unterliegen grundsätzlich 30 % Quellensteuer; das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland senkt den Satz auf 15 %, ab 10 % Beteiligung auf 5 % und ab 80 % Beteiligung unter weiteren Voraussetzungen auf 0 %.

Hinweis: Die konkrete Belastung hängt unter anderem vom Gründungsstaat, den Staaten der Geschäftstätigkeit, der Gesellschaftsstruktur und dem Doppelbesteuerungsabkommen ab.

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Welche Dokumente brauche ich für eine Firmengründung in den USA?

Die Firmengründung in den USA kommt mit erstaunlich wenig Papier aus. Für die Registrierung werden vor allem benötigt:

Für die Gesellschaft:

  • Firmenname und Gründungsstaat
  • Beschreibung des Gesellschaftszwecks
  • Angaben zu Anteilen und Kapitaleinlage
  • Zustellungsbevollmächtigter (Registered Agent) im Gründungsstaat

Für Gesellschafter und Organe:

  • Handelsregisterauszug der ausländischen Muttergesellschaft
  • Identitätsnachweise der ausländischen Gesellschafter
  • Angaben zu Directors und Officers (President, Treasurer, Secretary)

Mit der Registrierung allein ist es nicht getan: Danach folgen die Steuernummer (EIN), das Bankkonto mit der KYC-Prüfung der Bank sowie, je nach Bundesstaat und Branche, einzelne Business Licenses. InterGest koordiniert Unterlagen und Anträge in der richtigen Reihenfolge. Antworten auf häufige Fragen finden Sie in unseren FAQs.

Welche rechtlichen Aspekte gelten bei der Firmengründung in den USA?

Das Wichtigste vorweg: Gesellschaftsrecht ist in den USA Sache der Bundesstaaten. Ein zentrales US Handelsregister wie das deutsche gibt es nicht; die Register führt der Secretary of State des jeweiligen Gründungsstaats, der auch die Gründungsurkunde ausstellt. Den Handelsregisterauszug USA ersetzt in der Praxis das Certificate of Good Standing.

Auf Bundesebene kommen die Steuerbehörde IRS, die die Employer Identification Number vergibt, und das Markenamt USPTO hinzu. Wer in mehreren Bundesstaaten Geschäfte macht, wird dort unter Umständen zusätzlich registrierungs- und steuerpflichtig.

Diese Behörden und Rechtsgrundlagen begleiten jede Firmengründung in den USA:

 

Rechtsgrundlage / Behörde Funktion
Gesellschaftsrecht des Gründungsstaats (z. B. Delaware General Corporation Law) Regelt Gründung, Organe, Kapital und Haftung.
Secretary of State (Gründungsstaat) Führt das Gesellschaftsregister, stellt Certificate of Incorporation und Certificate of Good Standing aus.
Registered Agent Zustellungsbevollmächtigter im Gründungsstaat, für jede Gesellschaft Pflicht.
IRS (Bundessteuerbehörde) Vergibt die Steuernummer (EIN) und erhebt die Bundessteuern.
Steuerbehörden der Bundesstaaten Erheben Körperschaft-, Ersatz- und Sales Tax auf Staatenebene.
USPTO (Markenamt) Bundesweite Markenanmeldung, Grundgebühr 350 USD je Klasse.

Die Bundessteuerbehörde erreichen Sie unter irs.gov; die Registerdienste des häufig gewählten Gründungsstaats Delaware bündelt delaware.gov.

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Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für die Firmengründung in den USA?

Die Firmengründung in den USA finanzieren Mutterhäuser typischerweise aus einer Mischung mehrerer Quellen:

  • Eigenkapital aus dem Heimatland: Der Standardweg. Die Einlage fließt als Kapital in die Gesellschaft; eine Reserve für die Betriebskosten der ersten Monate gehört dazu.
  • Gesellschafterdarlehen: Darlehen der Muttergesellschaft sind üblich. Vertrag und marktübliche Zinsen sollten dokumentiert sein, damit Zins und Tilgung steuerlich anerkannt werden.
  • Lokale Bankkredite: US-Banken finanzieren etablierte Geschäftsmodelle, verlangen aber Sicherheiten und eine Kredithistorie; für die Startphase bleibt Eigenkapital der verlässlichere Weg.
  • Beteiligungskapital: Venture Capital, Business Angels und Crowdfunding sind in den USA so gut entwickelt wie nirgends sonst; für die klassische Tochtergesellschaft eines Mittelständlers spielen sie selten eine Rolle.

Welche Struktur passt, hängt von Branche, Kapitalbedarf und Tempo ab; meist ist es Eigenkapital plus Gesellschafterdarlehen. InterGest USA prüft die Kapitalstruktur im Gesamtzusammenhang und achtet darauf, dass sie eine spätere Rückführung von Gewinnen nicht unnötig erschwert.

Welche drei Stolperfallen lauern bei der Firmengründung in den USA?

Drei Fehler kosten Unternehmen beim Start in den USA immer wieder Zeit und Geld:

Arbeitsrecht und Kultur unterschätzt

Arbeitnehmer in den USA sind in der Regel nach dem Employment-at-will-Prinzip beschäftigt: Sie können ohne Fristen kündigen und ebenso schnell entlassen werden. Wer Bindung und Abläufe wie in Deutschland erwartet, plant an der Realität vorbei.

InterGest gestaltet Arbeitsverträge nach US-Praxis und unterstützt bei Einstellung und laufender Personalbetreuung.

Steuerpflichten ignoriert

Das US-Steuersystem beruht auf Selbstauskünften. Über die eigenen Pflichten auf Bundes- und Staatenebene sollten Sie sich gut beraten lassen. Auch wer in einem Bundesstaat ohne Körperschaftsteuer sitzt, zahlt dort oft Ersatzabgaben und wird schnell in anderen Bundesstaaten steuerpflichtig, sobald er dort Geschäfte macht.

InterGest behält Fristen und Meldungen in allen betroffenen Staaten im Blick, gemeinsam mit erfahrenen Steuerberatern und CPAs.

Produkthaftung unterschätzt

Im Fall von Produktfehlern drohen in den USA hohe Schadensersatzforderungen, deutlich höhere als in Europa. Ohne passende Versicherung wird ein einzelner Fall schnell existenzbedrohend.

InterGest vermittelt passende Versicherungen und bindet bei Vertragsfragen erfahrene Anwälte ein.

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Die 11 teuersten Fehler bei der Firmengründung im Ausland

Peter Anterist, Geschäftsführer der InterGest Worldwide GmbH, hat die Erfahrungen aus über 50 Jahren internationaler Firmengründungs-Praxis und Projekten in 50+ Ländern in einem Buch verdichtet: Fail in Foreign Trade. 11 typische Stolperfallen bei der Firmengründung im Ausland, von Scheinselbstständigkeit über Transferpreise bis Compliance, und wie internationale Unternehmen sie umgehen.

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Welche Leistungen bietet InterGest für Ihre Firmengründung in den USA?

Kurzantwort: InterGest USA begleitet ausländische Unternehmen beim USA-Markteintritt von der Wahl der Rechtsform und der Gründung über Buchhaltung, Lohn und Steuern bis zum Reporting an die Zentrale. Das Team arbeitet auf Deutsch, Englisch und Spanisch, von Dallas, Texas aus.

Unter Leitung von Gregor Vorderwülbecke überbrückt InterGest USA die Lücke zwischen amerikanischer Verwaltungs-, Banken- und Rechtspraxis und dem, was ein internationales Mutterhaus an Berichten und Standards erwartet.

  • Gründung: Gründungsstaat, Registered Agent, Gründungsurkunde, Satzung, Steuernummer und Bankkonto: Wir bereiten die Unterlagen vor und koordinieren die Beteiligten.
  • Beratung: Standort, Rechtsform und Vertriebsweg klären unsere USA-erfahrenen Kaufleute am konkreten Vorhaben, nicht an der Theorie.
  • Buchhaltung: Unser Team führt die Bücher nach US-Vorgaben, erstellt Ausgangsrechnungen, wickelt die Bankgeschäfte ab und bereitet das Reporting für die Zentrale auf, auch dann, wenn Ihr Konzern seine US-Tochtergesellschaften nach IFRS abbildet.
  • Steuern: Bundes- und Staatensteuern, Sales-Tax-Meldungen, Fristen; abgestimmt mit der Buchhaltung und gemeinsam mit erfahrenen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Anwälten.
  • Lohn und Personal: Gehaltsabrechnung nach US-Recht, Sozialabgaben, Arbeitsverträge nach US-Praxis, auf Wunsch Unterstützung bei der Personalsuche.
  • Controlling: Monatliche Konsolidierung und grenzüberschreitendes Reporting, auf Wunsch in der Logik Ihres Konzernstandards.
  • Zahlungsverkehr und Verwaltung: Rechnungsstellung, Zahlungsüberwachung, Inkasso, treuhänderische Verwaltung sowie die Vermittlung von Logistikdienstleistern und Versicherungen.

Ein fester Ansprechpartner übernimmt für Sie das komplette kaufmännische Projektmanagement in den USA, inklusive Abstimmung mit Anwalt, Bank und CPA. Sie laufen nicht mehr selbst zwischen den einzelnen Stellen hin und her.

Einen Überblick über unser weltweites Leistungsspektrum gibt unsere Seite mit allen Leistungen von InterGest. Sie haben einen Ansprechpartner für alles.

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Häufige Fragen zur Firmengründung in den USA

Wie gründe ich eine Firma in den USA aus Deutschland heraus?

Vollständig aus der Ferne. Die fünf Schritte (Gründungsstaat wählen, Gesellschaft registrieren, Satzung aufsetzen, EIN beantragen, Bankkonto eröffnen) wickelt InterGest USA für Sie ab; persönliches Erscheinen ist nicht nötig.

Insgesamt dauert die Gründung etwa einen Monat. Um die Firma in Amerika gründen zu lassen, liefern Sie nur die Unterlagen der Muttergesellschaft und die Identitätsnachweise; den Rest koordinieren wir vor Ort.

Was ist der Unterschied zwischen LLC und Corporation?

Die Corporation (C-Corp) ist eine Kapitalgesellschaft mit Aktien, Board of Directors und Officers; sie zahlt selbst Körperschaftsteuer. Corporation und LLC sind die beiden wichtigsten USA-Gesellschaftsformen. Die LLC ist flexibler und kann steuerlich transparent behandelt werden: Die Gewinne werden dann bei den Gesellschaftern versteuert.

Für ausländische Gesellschafter löst diese Transparenz oft eigene US-Steuerpflichten aus. Wer als ausländisches Unternehmen eine US Corporation gründen will, fährt deshalb in der Regel mit der C-Corp am besten.

Kann ich als deutscher Bürger eine LLC in den USA gründen?

Ja. Für die Gründung einer LLC oder Corporation gibt es keine Staatsbürgerschafts- oder Wohnsitzanforderungen, und persönliches Erscheinen ist nicht nötig.

Ob die LLC die richtige Wahl ist, steht auf einem anderen Blatt: Ihre steuerliche Transparenz löst für deutsche Gesellschafter oft eigene US-Steuerpflichten aus. InterGest prüft, welche Struktur zu Ihrem Fall passt.

Muss ich als LLC in den USA Steuern zahlen?

Ja, die Frage ist nur, auf welcher Ebene. Eine steuerlich transparente LLC zahlt selbst keine Körperschaftsteuer; stattdessen versteuern die Gesellschafter die Gewinne, bei ausländischen Gesellschaftern in der Regel mit eigenen US-Erklärungspflichten. Natürliche Personen ohne US-Steuernummer brauchen dafür eine ITIN, die individuelle Steuernummer des IRS.

Eine LLC kann sich auch für die Besteuerung als Corporation entscheiden. Welche Variante günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab; hier lohnt Beratung, bevor gegründet wird.

Was kostet eine Firmengründung in den USA und wie lange dauert sie?

Als Richtwert rund 4.000 USD (etwa 3.500 €); darin stecken unter anderem Registered Agent, staatliche Gebühren, Satzung und die Beantragung der Steuernummer. Ein gesetzliches Mindestkapital gibt es nicht; empfehlenswert sind wenigstens 1.000 USD Einlage.

Die Gründung dauert etwa einen Monat; das Bankkonto eröffnet InterGest in rund zwei Wochen. Eine fertige US Corporation kaufen müssen Sie dafür nicht: Bei diesem Tempo ist die Neugründung meist der sauberere Weg.

Gibt es ein Handelsregister in den USA?

Nein, ein landesweites USA-Handelsregister existiert nicht: Das Handelsregister Amerikas ist faktisch über die Bundesstaaten verteilt; zuständig ist der Secretary of State des jeweiligen Gründungsstaats. Eine einheitliche Registernummer gibt es ebenfalls nicht.

Als Registernachweis dient die Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation); die Rolle des Handelsregisterauszugs übernimmt das Certificate of Good Standing. InterGest besorgt beide Dokumente für den Gründungsstaat.

Welche Steuern zahlt ein Unternehmen in den USA?

Auf Bundesebene 21 % Körperschaftsteuer, dazu je nach Bundesstaat 0 bis 11,5 % eigene Körperschaftsteuer oder Ersatzabgaben. Eine bundesweite Umsatzsteuer gibt es nicht; stattdessen erheben Staaten und Kommunen Sales Tax auf Verkäufe an Endkunden.

Dividenden an die deutsche Muttergesellschaft unterliegen grundsätzlich 30 % Quellensteuer; das Doppelbesteuerungsabkommen senkt den Satz je nach Beteiligung auf 15, 5 oder 0 %.

Die laufenden Erklärungen übernimmt InterGest gemeinsam mit erfahrenen Steuerberatern und CPAs.

Brauche ich eine Business License in den USA?

Eine Business License USA-weit, also eine einzige Lizenz für das ganze Land, gibt es nicht. Ob Sie eine Business License brauchen, hängt von Bundesstaat, Kommune und Branche ab: Ein Softwareunternehmen braucht oft keine, Gastronomie, Bau oder Transport fast immer.

InterGest klärt, welche Lizenzen für Ihre konkrete Tätigkeit gelten, und beschafft sie gemeinsam mit lokalen Partnern.

Gibt es eine GmbH in den USA?

Nein: Die GmbH in USA existiert nicht als eigene Rechtsform. Am nächsten kommt der GmbH die LLC; für ausländische Mutterhäuser ist aber meist die C-Corp die bessere Wahl.

Die Gründe stehen im Abschnitt Rechtsform: beschränkte Haftung wie bei der GmbH, aber mit der in den USA üblichen Organstruktur aus Board und Officers. Damit ist die Frage nach der GmbH in Amerika praktisch immer eine Frage nach LLC oder C-Corp.

Warum sollte ich meine Firmengründung in den USA mit InterGest durchführen?

Weil die Betreuung nicht mit der Registrierung endet. InterGest USA begleitet Sie seit 1997 von der Gründung über Buchhaltung, Steuern, Lohn und Zahlungsverkehr bis zum Reporting an die Zentrale, mit einem festen Ansprechpartner statt vieler Schnittstellen.

Vor Ort führt Gregor Vorderwülbecke das Team von Dallas, Texas aus, auf Deutsch, Englisch und Spanisch; er ist zugleich Ihr Ansprechpartner bei InterGest Mexico.

Dazu kommt das Netzwerk: InterGest ist seit 1972 in über 50 Ländern aktiv. Wer in den USA startet, kann später auf dieselbe bewährte Struktur zurückgreifen, etwa in Deutschland, Mexiko oder China. Einen Überblick gibt die Seite Leistungen im Überblick.

Ihr nächster Schritt zur Firmengründung in den USA

Starten Sie Ihre Firmengründung in den USA mit einem kostenlosen Erstgespräch. Gregor Vorderwülbecke analysiert Ihr Vorhaben und gibt Ihnen eine ehrliche Einschätzung zu Kosten, Zeitplan und den erforderlichen Schritten. So schaffen Sie eine verlässliche Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung Ihrer Investition.

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Letzte Änderung 01.10.2026