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AUS ERSTER HAND: Das Wichtigste aus Recht, Steuern und Wirtschaft

Was ist eine Geldmarkthypothek ohne Rahmenlaufzeit?

Ende 2021 läuft der LIBOR in der Schweiz aus. Die Nationalbank hat deshalb einen neuen SNB-Leitzins eingeführt, der den LIBOR ersetzt.

Der SNB-Leitzins wird als fixen Satz definiert und die Nationalbank steuert ihn mittels des Tagesgeldsatzes Saron (Swiss Avergage Rate Overnight). Eine Saron-Hypothek ist eine Geldmarkt-Hypothek und der gültige Zins berechnet sich aus der Summe von Saron und der mit dem Finanzierungsinstitut vereinbarten Marge. Der Saron kann nie kleiner als Null sein. Dazu kommt die individuelle Marge.

Wird nun eine Libor-Hypothek in eine Saron-Hypothek ohne Rahmenlaufzeit um­ge­wandelt, hat das positive und negative Folgen:

–  Ohne feste Rahmenlaufzeit kann die Hypothek jederzeit gekündigt werden. Dies tun Banken
    um ihre Margen zu erhöhen.

+  Die Hypothek kann jederzeit zurückbezahlt werden.

Es ist genau zu prüfen, welche Alternative zur jetzigen LIBOR-Hypothek gewählt wird.
 

Steuerabzüge bei volljährigen Kindern

Die Eidg. Steuerverwaltung hat in einem Kreisschreiben die Steuerabzüge bei verschiedenen Familienkonstellationen behandelt. Die wichtigsten Steuerabzüge sind:

Kinderabzug: Pauschalabzug für jedes minderjährige oder volljährige Kind, das weiterhin in der schulischen oder beruflichen Ausbildung steht.

  • Bei minderjährigen Kindern wird der Abzug dem Steuerpflichtigen gewährt, der für sie sorgt.
  • Bei volljährigen Kindern wird zusätzlich verlangt, dass sich dieses in der beruflichen oder schulischen Ausbildung befindet. Beendet das Kind seine Ausbildung nach dem 18. Lebensjahr, so endet die elterliche Unterhaltspflicht nach Erreichen der Volljährigkeit des Kindes. Steuerrechtlich gilt die Erstausbildung des Kindes als abzugsberechtigt.

Unterstützungsabzug: Pauschalabzug für jede erwerbsunfähige oder be­schränkt erwerbsfähige Person, welche durch den Steuerpflichtigen unterstützt wird. Die Voraussetzung dafür ist, dass die unterstützte Person ihren Lebens­unterhalt nicht selber bestreiten kann. Der Abzug entfällt, wenn weniger als der festgelegte Abzug geleistet wird.

Unterstützung nach Erstausbildung: Falls das Kind nicht im selben Haushalt lebt und aufgrund der Ausbildung erwerbsunfähig und nur beschränkt er­werbsfähig wie z.B. Teilzeitarbeit ist, so können die Eltern oder ein Elternteil den Unterstützungsabzug geltend machen, sofern die finanzielle Unterstützung mindestens die Höhe des Abzuges erreicht. Das volljährige Kind kann, unabhängig von den Eltern, die Kosten in seiner Steuererklärung bei den Aus- und Weiter­bildungskosten abziehen.
 

50%-Regel bei der Zuteilung der Saldosteuersätze für Mischbranchen

Bei verschiedenen Branchen und Tätigkeiten, sog. Mischbranchen, fallen Tätigkeiten an, die zu unterschiedlichen Saldosteuersätzen führen würden. In den Branchen­listen der Steuerverwaltung sind die Mischbranchen mit einem Stern ge­kennzeichnet. Ausserdem ist für jede Mischbranche angegeben, welches die steuerbare Haupttätigkeit und welches die steuerbaren branchenüblichen Neben­tätig­keiten sind. Bei diesen Branchen kommt in Bezug auf die branchen­üb­lichen Nebentätigkeiten obligatorisch die 50%-Regel zur Anwendung.

Vorsicht: Nimmt der Anteil der Nebentätigkeit am steuerbarem Gesamtumsatz sprung­haft zu, so gilt diese Tätigkeit als neue Tätigkeit und es gelten die Regeln für diese Tätigkeit.
 

AHV-Beiträge regelmässig kontrollieren

Wer 44 Jahre lang seine Beiträge jedes Jahr in die AHV einzahlt und keine Beitrags­lücken aufweist, erhält am Pensionierungsdatum die volle AHV Rente.

Eine maximale Rente erhalten alle Rentenbezüger, die mehr als CHF 86‘040 durch­­schnittliches Jahreseinkommen aufweisen.

Es empfiehlt sich, alle fünf Jahre einen kostenlosen Auszug aus dem persönlichen AHV-Konto bei der zuständigen Ausgleichskasse zu bestellen.
 

Schriftlichkeit bei Steuer-Veranlagungen: was bedeutet das?

Veranlagungsverfügungen müssen schriftlich erfolgen.

Schriftlich bedeutet: «Schwarz auf Weiss», also nicht mündlich.

Das Kriterium «schriftlich» kann auch mittels einer elektronischen Zustellung erfüllt sein. Auf Wunsch des Steuerpflichtigen kann dies auch auf dem Weg der E-Rechnung über einen E-Banking Account erfolgen. Falls ein Steuerpflichtiger mehrere Jahre lang Veranlagungsverfügungen auf elektronischem Weg emp­fan­gen hat und sich nicht beschwert hat, kann er sich bei einer Frist­ver­passung nicht darauf berufen, dass er diese Art nicht gewollt hat. (Steuergericht Basel-Land, 21.2.2020)
 

Anfechtung des Anfangsmietzinses: Praxisänderung bei der Berechnung der Nettorendite

Das Bundesgericht hat zwei Kriterien zur Bestimmung des zulässigen Anfangs­miet­zinses von Wohn- und Geschäftsräumen anhand der Nettorendite geändert. Künftig ist das investierte Eigenkapital in vollem Umfang der Teuerung anzu­passen. Als zulässig gilt sodann ein Ertrag, der den Referenzzinssatz um 2 Prozent über­steigt, wenn der Referenzzinssatz 2 Prozent oder weniger beträgt. (Quelle: BGE 4A_554/2019 vom 26.10.2020)
 

Kein Minus-Einkommen möglich

Ein unselbständig erwerbstätiger Steuerpflichtiger tätigte einen Einkauf in die 2. Säule, die sein steuerbares Einkommen überstieg. Als Resultat deklarierte er ein Minus-Einkommen, das er in der Steuerrechnung abzog und im Folgejahr mit dem Einkommen verrechnete.

Die Steuerbehörden und das Bundesgericht verweigerten den Abzug im Folgejahr. Als unselbständig Erwerbender gelte das steuerbare Einkommen nach den Einkünften in der Steuerperiode. Ein Minuseinkommen aus einem Pensions­kassen­einkauf in der Vorperiode ist daher in der Folgeperiode nicht abzugsfähig und eine «Ver­teilung» von Einkünften und Abzügen nicht erlaubt. (Quelle: BGE 2C_1082/ 2019 vom 8.1.2020)
 

Ferienanspruch bei Stellenantritt

Immer wieder kommt es zu Diskussionen zwischen Mitarbeitenden und Ar­beit­gebern bezüglich des Ferienanspruchs bei Stellenantritt.

Hat der Mitarbeitende 4 Wochen Ferien zugute, dann ist es rechtlich zulässig, wenn der Arbeitgeber ihm erst nach einem halben Jahr zwei Wochen Ferien ge­währt. Oft wird auch vergessen, dass laut Gesetz der Arbeitgeber den Zeitpunkt der Ferien bestimmt.
 

Empfänger haftet für nicht bezahlte Zollabgaben und Steuern

Der Empfänger einer Ware, in dessen Auftrag die Ware eingeführt und bestellt wurde, ist solidarisch haftbar für die vom Importeur nicht bezahlten Steuern und Zollabgaben. (Quelle: BGE A_1835/2019 vom 14.1.2021)
 

Zum Schluss etwas aus dem Arbeitsalltag

Würgen kann die Stelle kosten

Vor Bundesgericht trafen sich zwei Streithähne: Ein Mitarbeiter packte seinen Kollegen während der Mittagspause am Hals, was in zwei Blutergüssen am Hals resultierte. Das Unternehmen entliess daraufhin den würgenden Mitarbeiter nach 4 Tagen fristlos, was dieser anfocht und auf missbräuchliche Kündigung klagte. Das Bundesgericht wies die Klage ab: würgen kostet die Arbeitsstelle. (Quelle: BGE 4A_448/2020 vom 4.11.20)




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